Ed. Bernstein: Wesen und Aussichten des bürgerlichen Radikalismus Schriften des Sozialwissenschaftlichen Akademischen Vereins in Czernowitz, Heft VI.

oldthing-Nummer: 43038557
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Duncker & Humblot, München-Leipzig, 1915, 54 Seiten. Gebunden Kartoniert.

Alles das zugegeben, bleibt nun aber doch eines Tatsache: diese loi Chapelier, dieses Gesetz, welches die Koalitionen verbot und dann ins allgemeine Strafgesetzbuch, den Code pénal,  aufgenommen wurde, ist, soweit man feststellen kann, nicht ein einzigesmal gegen Unternehmer angewendet worden. Dagegen ist aus der Zeit, von der man statistische Daten darüber hat, festgestellt, daß von 1825 bis 1848 rund 4500 Arbeiter auf Grund dieses Gesetzes zu mehr oder weniger hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden sind. In der Praxis wandte sich also das Gesetz einfach gegen die Arbeiter, was immer seine Schöpfer sich unter ihm vorgestellt, was immer sie mit ihm gewollt haben mochten. Ich könnte noch ein zweites erwähnen. Derselbe Konvent, der das Eigentum des Adels, der Emigranten, der das Eigentum der Kirche usw. konfiszierte, derselbe Konvent setzte die höchste Strafe auf die Agitation für das, was man damals das Agrargesetz nannte — heute würden wir sagen: Bodenreform — auf die Agitation für eine andere Verteilung von Grund und Boden, für andere Bodenrechte und gegen das Privateigentum an Grund und Boden. Und die Verfassung von 1793 selbst geht im Schutze des Eigentums so weit, daß sie — ich werde mir erlauben, noch einmal auf schon Vorgeführtes zurückkommen — daß sie im Artikel 19 der Erklärung der Menschenrechte Folgendes sagt: „Auch nicht der kleinste Teil seines Eigentums kann ihm — dem Bürger nämlich — genommen werden, außer, wenn die öffentliche Notdurft nach dem Gesetze feststeht und dazu zwingt, und auch dann nur unter der Bedingung einer vorherigen gerechten Entschädigung. Ein schöner Grundsatz, hinter den sich aber später das Eigentumsrecht in seiner krassen Form gesteckt hat: das Recht des Eigentums gegenüber der Allgemeinheit ...".

Zustand

guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren: senkrecht und unten ohne Seitenschnitt, diese ungleichmäßigen Ränder dadurch mit kleinen Blessuren - Deckel und Titel mit ungültig gemachten Bibliotheksstempeln - Seiten sauber und ordentlich

Details zum Artikel

Autor: Ed. Bernstein

Titel: Wesen und Aussichten des bürgerlichen Radikalismus
Schriften des Sozialwissenschaftlichen Akademischen Vereins in Czernowitz, Heft VI

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Duncker & Humblot, München-Leipzig

Jahr: 1915

Seitenanzahl: 54 Seiten

Einband: Gebunden Kartoniert

Bemerkung: Alles das zugegeben, bleibt nun aber doch eines Tatsache: diese loi Chapelier, dieses Gesetz, welches die Koalitionen verbot und dann ins allgemeine Strafgesetzbuch, den Code pénal,  aufgenommen wurde, ist, soweit man feststellen kann, nicht ein einzigesmal gegen Unternehmer angewendet worden. Dagegen ist aus der Zeit, von der man statistische Daten darüber hat, festgestellt, daß von 1825 bis 1848 rund 4500 Arbeiter auf Grund dieses Gesetzes zu mehr oder weniger hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden sind. In der Praxis wandte sich also das Gesetz einfach gegen die Arbeiter, was immer seine Schöpfer sich unter ihm vorgestellt, was immer sie mit ihm gewollt haben mochten. Ich könnte noch ein zweites erwähnen. Derselbe Konvent, der das Eigentum des Adels, der Emigranten, der das Eigentum der Kirche usw. konfiszierte, derselbe Konvent setzte die höchste Strafe auf die Agitation für das, was man damals das Agrargesetz nannte — heute würden wir sagen: Bodenreform — auf die Agitation für eine andere Verteilung von Grund und Boden, für andere Bodenrechte und gegen das Privateigentum an Grund und Boden. Und die Verfassung von 1793 selbst geht im Schutze des Eigentums so weit, daß sie — ich werde mir erlauben, noch einmal auf schon Vorgeführtes zurückkommen — daß sie im Artikel 19 der Erklärung der Menschenrechte Folgendes sagt: „Auch nicht der kleinste Teil seines Eigentums kann ihm — dem Bürger nämlich — genommen werden, außer, wenn die öffentliche Notdurft nach dem Gesetze feststeht und dazu zwingt, und auch dann nur unter der Bedingung einer vorherigen gerechten Entschädigung. Ein schöner Grundsatz, hinter den sich aber später das Eigentumsrecht in seiner krassen Form gesteckt hat: das Recht des Eigentums gegenüber der Allgemeinheit ..."

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 24 cm x 16.5 cm

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