N.S.-Hago, Rundschreiben an alle Handelsbetriebe!; Reichsbetriebsappell 21.1.1935; Herausgeber: Deutsche Arbeitsfront, N.S.-Hago, Gaubetriebsgemeinschaft 17 (Handel), Ortsgruppe Hess.-Lichtenau

N.S.-Hago, Rundschreiben an alle Handelsbetriebe!; Reichsbetriebsappell 21.1.1935; Herausgeber: Deutsche Arbeitsfront, N.S.-Hago, Gaubetriebsgemeinschaft 17 (Handel), Ortsgruppe Hess.-Lichtenau
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1935
(1) S.; Format: 21x34

Zustand

Interessante Einladung zur Rede des Reichsorganistionasleiters, die im Rundfunk gesendet wird; - - - Text: "An alle Handelsbetriebe! Am kommenden Montag, den 21. Januar 1935, morgens 8 Uhr, findet ein Reichsbetriebsappell statt. Bei diesem Appell spricht der Reichsorganisationsleiter Pg.Dr. Robert Ley. Der Appell wird durch den Rundfunk auf alle deutschen Sender übertragen. Der Verlauf des Reichsbetriebsappells ist folgender: 1) Tagesspruch eines Gefolgschaftsmitgliedes, 2) Meldung der Anzahl der teilnehmenden Betriebe und Personen, 3) Arbeitsfrontlied; 4) Sprechchor, 5) Ansprache Pg.Dr. Robert Ley; 6) Horst-Wessel-Lied. Zum ersten Male seit Einführung der Betriebsappelle durch die DAF tritt der gesamte deutsche Handel mit einem derartigen, allgemeinen Appell vor die Öffentlichkeit, um damit seine politische und weltanschauliche Geschlossenheit und seinen Willen, weiter am Aufbau des nationalsozialistischen Staates mitzuarbeiten, zu bekunden. Es ist ganz selbstverständlich, dass alle Handelsbetriebe (Aussenhandel, Grosshandel, Einzelhandel, Handelsvertreter, Ambulantes Handelsgewerbe, Gaststättengewerbe, Kaufmännisches Hilfsgewerbe und Haus- und Grundstückswesen) im ganzen Reich, also auch diejenigen, deren Betriebsführer noch nicht der DAF angehören, sich mit ihrer gesamten Betriebsgefolgschaft an diesem Appell beteiligen. Ich erwarte daher, dass Niemand sich hiervon ausschliesst. Sämtliche Lichtenauer Betriebsinhaber der Gruppe Handel treffen sich mit ihren Gefolgschaften Montag vormittag, 3/4 8 Uhr, im Hotel Grüner Baum zum gemeinschaftsempfang. Keiner darf fehlen! Die Betriebsinhaber der umliegenden Ortschaften können, soweit sie Rundfunkanlagen haben, die Übertragung des Appells an Ort und Stelle abhören. Betriebe, in denen solche nicht vorhanden sind, wollen sich wegen Abhörung des Appells mit ihrem Nachbar oder nächsten Bekannten, der im Besitz einer Rundfunkanlage ist, in Verbindung setzen, damit dort gehört werden kann. Zusammenschluss mehrerer Betriebe an einem Betriebsorte sind erwünscht. Sämtliche Handelsbetriebe werden gebeten, am Tage des Reichappells um 8 Uhr morgens zu flaggen. Heil Hitler! Der Ortsgruppenamtsleiter der N.S.-Hago"; - - - Z u s t a n d : 2-, original hektographiertes Rundschreiben vom 19. Januar 1935. Gefaltet

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